- Check up (ohne körperliche Beschwerden können nicht über die Grundversicherung der Kasse agebrechnet werden. Dies gilt auch für hausärztliche Checkups. Gewisse Kassen
übernehmen einfache Checkups ohne Gesundheitsstörung alle 2 - 3 Jahre als freiwillige Leistung. Zudem bezahlen einige Zusatzversicherungen die Kosten von Kontrolluntersuchungen bei
beschwerdefreien gesunden Menschen. Gynäkologische Routinekontrollen alle 3 Jahre sowie Darmspieglungen ab 50. Lj. sind aber Pflichtleistungen der Grundversicherung.)
- Vorsorgeuntersuchungen
- Tauchmedizinische Untersuchungen
- Versicherungsmedizinische Untersuchungen
- Fahreignungsprüfung für SeniorInnen
- Reise- und Impfberatungen
- Diätberatungen (Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Gicht, hohe Blutfettwerte)
- Abklärung, Beratung und Behandlung von Vitaminmangelzuständen und Osteoporose
- Desensibilisierung in Zusammenarbeit mit den Allergologen
- Unterstützung und Beratung beim Rauch- und Alkoholstopp
- Methadonbehandlungen
- Info: Überweisungsmeldungen für die Assura Hausarztversicherung kosten ab Januar 2019 Fr. 20.- und gehen zu Lasten des Versicherten
- Zeugnisse und Berichte: für Versicherungen, Behörden, Schulen und Arbeitgeber sind keine kassenpflichtige Leistungen und werden dem Auftraggeber/Patienten nach Zeitaufwand
verrechnet. Ausnahme ist ein während der Konsultation erstelltes Arbeitszeugnis.